«Ich will eine florierende Wirtschaft.»

Aktivitäten Kantonsrat in der Legislatur 2017 – 2021


In diesem Bereich stelle ich Ihnen sehr gerne meine persönlichen Interpellationen und Aufträge vor, welche ich im Parlament eingereicht habe.

Diese beiden Instrumente kann jeder Kantonsrat ergreifen, wenn er einem bestimmten Thema seiner persönlichen Beurteilung entsprechend, den politischen Rahmen geben will.

Bei der Interpellation braucht es keine weiteren Unterschriften, sie kann also von einem einzelnen Kantonsrat eingereicht werden. Die Interpellation wird von der Regierung entgegengenommen und entsprechend der gestellten Fragen beantwortet. Im Kantonsrat kann der Interpellant zu den Antworten Stellung nehmen, wie auch alle Fraktionen und mögliche Einzelsprecher. Es gibt abschliessend keine Abstimmung. Es wird schlicht festgestellt, ob der Interpellant mit der Beantwortung der Fragen zufrieden ist oder nicht.

Ein Auftrag muss von mindestens drei Kantonsräten unterzeichnet werden. Der Erstunterzeichner ist zugleich der Auftragsverfasser. Ein Auftrag kann von einer ganzen Fraktion wie auch überfraktionell eingereicht werden. Der Auftrag wird durch den Regierungsrat umgesetzt, abgeändert oder als nicht erheblich erklärt. Im Parlament wird über die aufgrund des Auftrags vorgelegte Vorlage der Regierung diskutiert. Es können Anträge gestellt werden und am Schluss wird über die Vorlage und die vorliegenden Anträge abgestimmt. Somit kann mit einem Auftrag ganz direkt und verbindlich etwas erreicht, verändert oder neu gestaltet werden.

Christian Scheuermeyer
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